Eingliederungshilfe

 

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Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es gemäß § 90 Abs. 1 SGB IX, leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Ziele der Eingliederungshilfe sind:
1. Entwicklung und Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft unabhängig von Art und Schwere der Behinderung,
2. Förderung und Stärkung von Selbsthilfepotentialen,
3. Sicherung angemessener gemeinde- und wohnortnaher Angebotsstrukturen

Menschen mit Behinderungen sollen dazu befähigt werden, sich in der Umwelt zu orientieren und Mobilität zu erlangen. Sie
sollen weiterhin befähigt werden, ihre Gesundheit zu fördern, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren und soziale Beziehungen
zu pflegen. 

Die Leistungen im Rahmen der Tagesstätte zielen insbesondere darauf ab, dass volljährige Menschen mit Behinderungen die eigene Versorgung, unter Beachtung von § 103 SGB IX die Pflege des eigenen Körpers, die Nahrungsaufnahme, die Sorge um die eigene Gesundheit sowie die Ausführung von häuslichen und alltäglichen Handlungen und Aufgaben bewältigen.

Es ist das Ziel, dass volljährige Menschen mit Behinderungen ihre persönlichen Lebensplanungen, einschließlich des Aufbaus und des Erhalts sozialer Beziehungen bewältigen. Dazu gehört die Entwicklung und Umsetzung persönlicher Ziele sowie die Überwindung einstellungsbedingter und umweltbedingter Barrieren. Darüber hinaus zielen die Hilfeangebote darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen sich nach ihren Wünschen am gesellschaftlichen Leben außerhalb der Familie sowie in verschiedenen staatsbürgerlichen Bereichen beteiligen. 
Hierzu gehören auch die eigene Freizeitplanung und -gestaltung, Urlaubsreisen zuplanen und durchzuführen sowie an verschiedenen Formen des Gemeinschaftslebens einschließlich des Ehrenamtes unddes staatsbürgerlichen Engagements teilhaben zu können. Die Ausübung persönlicher Interessen, die Strukturierung des Tagesablaufes sowie die Planung und der Einsatz von materiellen Ressourcen gehören ebenso dazu. 

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden eingeteilt in:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen unterstützen Sie, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.