Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung

In der Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung Grüne Rose erhalten Sie Hilfeangebote als Eingliederungshilfe gemäß Rahmenvertrag für Sachsen-Anhalt  nach § 131 Abs. 1 SGB IX. Die Tagesstätte ist ein teilstationäres Angebot für erwachsene, erwerbsunfägige Menschen mit psychischen Behinderungen bzw. Suchterkrankungen, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen und einer engmaschigen Betreuung zur Gestaltung und Bewältigung des Alltags bedürfen.

Zielgruppe

Die Zielgruppe der  Hilfeangebote der Eingliederungshilfe in der Tagesstätte sind Menschen mit einer seelischen Behinderung durch chronische psychische Erkrankungen oder einer Abhängigkeitserkrankung.  

Unsere Ziele

Die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft  haben zum  Ziel,

- die seelische Behinderung unserer Klienten zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten,
- den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
- die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglich und zu fördern,
- sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. 

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch der Tagesstätte ist die individuelle Hilfebedürftigkeit aufgrund der seelischen Behinderungen, etwa durch die Suchtkrankheit. Es muss eine wesentliche seelische Behinderung  vorliegen oder der Hilfesuchende ist von einer solchen Behinderung bedroht. Die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den zuständigen Sozialhilfeträger ist im Sozialhilferecht geregelt.

 

So erfolgt die Aufnahme in der Tagesstätte:

Von Ihrem Arzt wurde die chronische psychische Erkrankung oder die Alkohol- oder Drogenabhängigkeit festgestellt. Sie haben den Wunsch die angebotenen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich nun vor Ort in der Tagesstätte. Wir beraten Sie unverbindlich, das heißt es entstehen Ihnen dafür keine Kosten. Im Beratungsgespräch erfahren Sie alles über die Antragstellung und wie wir Ihnen helfen können. Wenn Sie sich entschlossen haben, beantragen Sie die Hilfen bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt prüft unter Ihrer Mitwirkung den Antrag und Sie erhalten bei entsprechendem Hilfebedarf einen Bescheid über die Gewährung der Eingliederungshilfe.

 

 

 

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