Selbstverständnis

 

Das Ziel der Arbeit in den Einrichtungen von Grüne Rose ist es, seelisch behinderten Menschen, auch mit Abhängigkeitserkrankungen, Hilfeangebote zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu geben und sie unabhängig von Pflege zu machen.

Es geht darum, den Klienten eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen, zu fördern oder aufrecht zu erhalten. Das bezieht sich sowohl auf das innere Erleben als auch auf die Interaktion mit dem sozialen Umfeld. Da es dabei nicht nur um Assistenz und Motivation und die Bereitstellung materieller oder sozialer Schutzräume oder Ressourcen geht, sondern um die Entwicklung individueller Kompetenzen, handelt es sich dabei um einen therapeutischen Prozess. Es werden bei den Klienten Verhaltensänderungen, Erlebnisveränderungen, die Erweiterung der Erlebnisfähigkeit, also eine Veränderung psychischer und sozialer Kompetenzen, angestrebt und ausgelöst. 

Die Leistung der Eingliederungshilfe steht zwischen der Sozialarbeit und der medizinischen Psychotherapie. In der Eingliederungshilfe erbringen wir keine medizinischen Leistungen sondern leisten soziale Arbeit mit einem therapeutische Auftrag, den die Sozialarbeit a priori nicht hat. Die Abgrenzung zur Psychotherapie ergibt sich aus dem Psychotherapeutengesetz, aber auch aus der therapeutischen Methode. Im Vergleich zur Psychotherapie spielt z.B. die Arbeit an Übertragung und Gegenübertragung in der Eingliederungshilfe keine Rolle.

Unser Selbstverständnis in der Arbeit mit unseren Klienten ist ganzheitlich, da immer Körper, Ich-Bewusstheit, menschlich sein mit allem Fühlen, Wünschen und Wollen, Geist im Sinne von denken, reflektieren und bewerten und die soziale Interaktion betroffen sind.

Diese Arbeit mit dem Klienten kann idealerweise nur gelingen, wenn der  oder die Betroffene die Behinderung ohne Vorbehalte akzeptieren kann und selbst daran arbeitet, im Fall der Abhängigkeitserkrankung, eine möglichst dauerhafte Abstinenz vom Suchtmittel zu erreichen. Dieses Abstinenzgebot schliesst ein, dass der Weg hin zu einer zufriedenen, stabilen Abstinenz ein Teil des Zieles ist. Rückfälle verstehen wir als symptomatisch, der Suchterkrankung inhärent aber nicht als zwangsläufig gegeben. In diesem Sinne sind Rückfälle oder "Ausrutscher" Gegenstand der Hilfeangebote und kein Ausschlusskriterium für das Hilfesystem.

Der Prozess der Veränderung des Grades der seelischen Behinderung erfolgt im Hier und Jetzt. Die Frage nach den Ursachen der Behinderung hat für den Klienten eine unterstützende Funktion. Die Klienten erkennen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die psychischen und besonders die sozialen Faktoren, die zu den Störungen geführt haben, also das Versagen an der Realität, weswegen sie letztlich in die Einrichtung kommen. In der Regel hat die chronische Erkrankung und der Alkohol- oder Drogenkonsum und die oft jahrelange körperliche und psychische Vernachlässigung Schäden an Körper und Geist hinterlassen. So richten wir unsere Arbeit zukunftsorientiert lösungsorientiert aus. Eine Grundannahme, der wir uns anschliessen können, ist, dass Abhängigkeitserkrankungen immer Beziehungsstörungen und Störungen der Persönlichkeit darstellen und oft in frühen Störungen ihre Ursachen haben. Hier erreichen unsere Hilfeangebote die Grenzen der Einflußnahmemöglichkeit.

Ihre Ziele erreichen die Klienten möglichst durch eigene Aktivität:

Die Klienten formulieren im Gesamtplan ihre Ziele selbst und nehmen die Hilfen an. Sie erkennen die Funktion des Suchtmittels und entwickeln und realisieren selbst Strategien zur Vermeidung des Konsums.

Die Klienten verbessern ihre soziale Kompetenz im Zusammenleben mit anderen Menschen und im Umgang mit sich selbst und entwickeln dazu die erforderlichen Handlungskompetenzen. Sie erwerben arbeits- und beschäftigungsbezogene Grundfertigkeiten, lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein selbstbestimmtes erfülltes Leben möglichst im eigenen Wohnumfeld.

Die Klienten verbessern und fördern ihr subjektives Wohlbefindens und verbessern die Wahrnehmung und Differenzierung ihrer Gefühle und ihr Körpergefühl. Sie entwickeln geeignete Kommunikationsmöglichkeiten. Sie stabilisieren ihr Selbstwertgefühl, ihre Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Schliesslich fördern sie ihre Ausdauer und Belastbarkeit. Andererseits müssen wir als Helfer auch die Grenzen akzeptieren, die uns der Grad der Behinderung des Klienten setzt. Die Teilhabefähigkeit kann nicht normiert werden, sie begegnet uns immer in individueller Gestalt, besonders dann, wenn psychische oder körperliche Funktionen sehr eingeschränkt sind.

Das erwarten wir von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen:
Sie verfügen über die fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und kennen die Grenzen ihrer Zuständigkeiten.
Ihre Einstellung zu den Klienten ist geprägt von bedingungsloser Wertschätzung, einfühlendem Verstehen und Echtheit. (siehe Carl R. Rogers)
Sie können sich vom Klienten klar abgrenzen und sein Anderssein akzeptieren.
Sie sind emotional und affektiv stabil und besitzen ein stabiles Selbstwertgefühl.
Sie brauchen den Klienten nicht zur eigenen Selbstbestätigung.
Sie können Prozesse der Übertragung und Gegenübertragung erkennen und damit umgehen.

(Wir verwenden die maskuline Form als grammatisches Mittel und meinen immer sowohl männliche als auch weibliche Menschen )